Keine verwilderten Katzen ins Tierheim
Es häufen sich in letzter Zeit  Anrufe von verzweifelten Haus- und Gartenbesitzern, die sich über nicht-handzahme (verwilderte), freilebende Katzen beschweren. Es wird von uns erwartet, dass wir diese Tiere im Tierheim aufnehmen. Dieses werden wir nicht tun! Natürlich muss den Menschen, aber in erster Linie dem Tier geholfen werden. So ist unser Grundsatz bei verwilderten Katzen:
Einfangen und kastrieren lassen: ja
Im Tierheim unterbringen: nein
Bitte lesen Sie den kompletten Artikel und überlegen Sie dann, wie sinnig es ist, eine verwilderte Katze im Tierheim unterzubringen:
Die Broschüre Katzenjammer, entstanden aus einer Initiative der Ärztekammer, sagt folgendes über verwilderte Katzen aus und wir zitieren:
„Die Tiere sind wild und lassen sich nicht zähmen. Sie sind nicht auf den Menschen geprägt und kennen keine Bewegungseinschränkungen. Die Haltung im Tierheim bedeutet großes Leiden für diese Katzen und nicht selten sterben sie an Folgen von Stress… „.
Würden wir verwilderte Katzen im Tierheim aufnehmen, würden wir gegen das Tierschutzgesetz §1 S.2 verstoßen „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen“., denn wir haben keine Möglichkeit der artgerechten Unterbringung dieser Tiere.
Natürlich müssen diese freilebenden, verwilderten Katzen kastriert werden. Aus diesem Grunde stellen Tierschutzvereine, wie z.B. das Tierheim Drakenburg, Lebendfallen zur Verfügung, um die Tiere einzufangen, kastrieren und chippen zu lassen. Das zusätzliche Kennzeichnen durch einen Chip und Registrierung vermeiden überflüssige Narkosen, falls die Tiere wiederholt in die Falle gehen und kastriert werden sollen.
Diese Tiere müssen aber wieder das freie Leben genießen dürfen, wie vorher auch. Denn eingesperrt in einem Zwinger würden sie elendig zu Grunde gehen!
Wir sind nicht in der Lage alle Kosten selber zu tragen, deswegen fordern wir u.a. die sofortige Kastrationspflicht für alle freilaufenden Katzen!
Wie können Sie helfen:
1) lassen sie ihre freilaufenden Katzen kastrieren!
2) füttern sie keine verwilderten Katzen an. Â Sie werden dann zu Tierhaltern mit allen Pflichten. Sie wären dann zuständig für:
– artgemäße Pflege
– Ernährung
– verhaltensgerechte Unterbringung
– Kontrolle der Fortpflanzung (Kastration)
Bedenken Sie dieses bitte!