Ein Fall für den Tierschutz?
Es erreichen uns mittlerweile leider sehr viele Anfragen mit der Bitte um Hilfe.
Allerdings ist es ein Irrtum zu glauben, ein Tierschutzverein könne sofort tätig werden. Unser Verein besteht aus „normalen Bürgern/ Privatpersonen“, auch wir müssen genau wie jede Privatperson den behördlichen Weg durchlaufen. Wir informieren gerne und sind so wie wir können auch hilfsbereit.
Sollten Sie Zeuge sein oder den Eindruck haben das Tiere gequält, misshandelt oder nicht artgerecht gehalten werden, wenden Sie sich bitte an das örtliche Veterinäramt. Dabei von Bedeutung sind Augenzeugen, Fotos. Der Missstand sollte so weit möglich dokumentiert werden.
Das örtliche Ordnungsamt/ Polizei ist zuständig bezüglich Lärmbelästigungen etc.
Ein Auszug aus dem Tierschutzgesetz:
Erster Abschnitt
Grundsatz
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Zweiter AbschnittTierhaltung
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muß das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, daß ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muß über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.