Tier gefunden – was nun?
Plötzlich stehen sie da, die fremde Katze, der fremde Hund, aber bei beiden sollte man sich unterschiedlich verhalten. Die Katze streicht schnurrend um Ihre Beine oder sitzt vor Ihnen und schaut mit großen hoffnungsvollen Augen, ob da wohl etwas Futter zum erbetteln ist.
Nicht jede fremde Katze ist auch wirklich ein Tier in Not. Vielleicht gehört sie einem Nachbarn, der neu zugezogen ist, oder ein Nachbar hat sich seit kurzem eine Katze zugelegt, ist in Urlaub gefahren und sein Tiersitter hat das Tier entkommen lassen oder in einem Auto ein unfreiwilliger Passagier gewesen usw. usw.
Katzen sind schlau, sie haben schnell heraus, wo es im Laufe eines Tages eine extra Portion Futter oder zusätzliche Streicheleinheiten gibt, wenn der eigene Mensch nicht zu Hause und der Katze langweilig ist.
Ein gepflegtes Tier, mit glänzendem Fell und wohlgenährt, hat in der Regel ein Zuhause.
Verwilderte Katzen sind nie handzahm und nähern sich auch keinem Menschen. Oft haben sie Risse an den Ohren, welche von Revierkämpfe stammen könnten. Eine magere, struppige Katze, die sich ausgehungert über eine Portion Futter hermacht, könnte zwar ein Streuner sein, der niemandem gehört, sie könnte aber genau so gut verloren gegangen oder ausgesetzt sein.
Ein Hund ist abhängiger von seinem zu Hause, als eine Katze. Deswegen sollten sie immer, wenn sie einen unbekannten Hund mehrere Stunden herumstromern sehen, diese Sichtung melden. Befindet sich der Hund an einer Strasse bzw. besteht Gefahr für die dortigen Autofahrer oder Passanten, rufen sie die Polizei zur Hilfe.
Rein rechtlich gehören Tiere, die aufgefunden werden zu den Fundsachen. Wer eine zugelaufene Katze (und natürlich auch einen Hund) aufnimmt, muss diese nicht nur ordnungsgemäß beaufsichtigen und versorgen, sondern sie auch der Polizeibehörde oder dem Tierheim melden.
Suchen sie nach besonderen Identifizierungsmerkmalen. Schauen sie nach, ob das Tier eine Ohrtätowierung trägt. Melden sie diese Nummer z.B. bei TASSO e.V., dem Tierregister, und schon müsste der Besitzer festzustellen sein – falls das Tier registriert ist.
Vielleicht besitzt das Tier einen Mikrochip? Damit könnte der Tierarzt oder das Tierheim mit einem speziellen Lesegerät die Nummer ablesen und ebenfalls bei TASSO e.V. den Besitzer ermitteln. Das Tierheim Drakenburg besitzt das hochwertige i-Max Lesegerät, damit wir auch ausländische Chips einwandfrei auslesen können.
Falls die Katze scheu ist oder sie diese nicht einfangen können, kann sich unentgeltlich eine sogenannte Lebendfalle beim Tierschutz Nienburg ausgeliehen werden (wir besitzen (leider kann man da nur sagen) die einzigen Fallen im Landkreis, wo es mechanisch sehr unwahrscheinlich ist, dass die Katze beim Fangen verletzt oder gar getötet werden könnte!)
Bei Hunden hilft meist die Steuermarke oder die Impfmarke gegen Tollwut weiter – falls das gefundene Tier ein Halsband mit Marken dran trägt. Melden sie das Tier unbedingt der Polizei und dem nächsten Tierheim. Vielleicht wird ihr Findling ja schon irgendwo schmerzlich vermisst.
Das Fundtier sollte im Tierheim abgegeben werden. Dort wird es versorgt und aufbewahrt. Die offizielle Frist für Fundsachen beträgt laut Gesetz 6 Monate, aber ein Tier ist kein Gegenstand. Fundtiere werden von uns nach vier bis sechs Wochen weitervermittelt, allerdings mit der Auflage, dass das Tier herausgegeben werden muss, falls der Besitzer sich noch meldet. Alternativ neben dem Tierheim kann der Finder auch das Tier solange aufbewahren bis die gesetzliche Aufhebungsfrist abgelaufen ist. Wir bezeichnen diese Art der Unterbringung als Pflegestelle.
Das Tierheim Drakenburg ist zuständig für die folgenden Samtgemeinden:
Heemsen, Hoya, Mittelweser, Steyerberg, Rehburg-Loccum, Nienburg, Uchte, Steimbke, Marklohe, Liebenau
Wichtige Rufnummern:
Die Polizeiinspektion Nienburg unter 05021/9778-0
Sie erreichen das Tierheim Drakenburg von 12 – 16 Uhr unter 05024/8433. Außerhalb der Zeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet, welcher ausgewertet wird.
Kleine Katzen haben wir heute beim Spaziergang in Anderten gefunden: unsere
1gerade freilaufende Hündin stöberte bei einer Feldscheune 2 kleine Katzen, wohl
vom Mai auf. Leider ist das nicht so gut verlaufen: Eine brachte sich gleich fauchend
in Sicherheit, indem sie in der Scheune verschwand. Die andere kleine wurde von
unserer Hündin leider so gepackt, daß sie in meinen Armen nach ein paar Atemzügen
verstarb. Ich habe sie begraben. Die andere kleine, mehr als eine haben wir nicht
gesehen, ist wohl noch dort. Soll wohl von einem der Höfe stammen, deren Katzen
ständig irgendwo wild Junge bekommen. Die Leute geben hier viel Geld für alles
mögliche aus, nur nicht soviel, um ihre Katzen kastrieren zu lassen. Was kann ich
nun tun? Können wir eine Katzenfalle an der Scheune aufstellen? Kann nicht jemand an diese Landwirte appellieren, ihre Katzen kastrieren zu lassen. Ich habe immer nur gehört: die holt der Fuchs, die fallen in die Güllegruben, die werden so-
wieso überfahren und ähnliches. Gibt es nicht Tierschutzbeauftragte, die diese
Landwirte (oder ehemalige sind es) mal besuchen können? Sie haben doch eine
Verantwortung für diese Tiere und können sie nicht einfach sich selbst oder anderen Leuten überlassen. Was soll ich tun, das war heute ganz furchtbar!
z
Hallo,
sie können sich eine Katzenfalle aus dem Tierheim ausleihen, um die scheue Katze einfangen zu können. Bitte melden sie sich morgen im Tierheim deswegen.
Wegen der Problematik mit den Bauernhofkatzen: Das ist leider ein Fass ohne Boden. Für viele Menschen auf dem Dorfe sind Katzen gleichgestellt mit Nutztieren, die aber nichts kosten und sich quasi „gratis“ vermehren.
Leider sind oft diese Bauernhofkatzen meistens auch noch krank, da die vermeindlichen Besitzer eher selten Geld für eine tierärztliche Behandlung ausgeben, geschweige für eine Kastration zur Kontrolle der Population.
Da diese Katzen zudem den Menschen nicht vertrauen, kann man diese armen Wesen auch nicht in einen Katzenzwinger sperren. Bestenfalls werden sie direkt in ein sicheres zu Hause weitervermittelt.
Gruß
2Helke Romann
Danke, ich komme Dienstag vormittag zum Ausleihen der Katzenfalle.
3ich habe hier seit vier Tagen eine „Hinterlassenschaft“ eines ausgezogenen Nachbarn. Ich habe der Katze ein wenig Futter gegeben und obwohl sie von meiner eigenen reinen Stubenkatze angeknurrt und sogar schon verjagt wurde( in einem unachtsamen Moment zur Balkontür raus), liegt sie dreist auf meinem Terassenstuhl, wovon ich ein Foto gemacht habe.
4Hallo,
5bitte melden Sie diese „Hinterlassenschaft“ dem zuständigen Veterinäramt. Wenn der Besitzer auszieht und das Tier einfach sich selbst überlässt, ist das nicht nur eine Vernachlässigung, sondern kann schon als Aussetzung ausgelegt werden…