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Verlassene oder verletzte Wildvögel – Was tun?

Juni 27, 2010 By: Leitung Category: Tierschutz Allg.

Aufgrund einiger Anfragen habe ich einen schönen Artikel von der Universität Leipzig, welcher auf www.uni-protokolle.de veröffentlicht wurde, zu der Thematik herausgesucht. Für alle, denen der Text etwas zu lang ist, erhält hier eine gute Checkliste für den Notfall.

Jetzt beginnt sie wieder, die Zeit der Nestlinge. Die Vogeleltern haben alle Hände voll zu tun, um die vielen hungrigen Mäuler zu stopfen. Häufig finden Spaziergänger, einen, wie sie meinen, verlassenen kleinen Vogel, der in Wirklichkeit gar nicht verlassen ist.

Die Elterntiere, die sich noch um ihr Junges kümmern, können z. B. durch den Menschen aufgeschreckt worden sein, oder sie suchen gerade Futter. Deshalb werden sie häufig von Spaziergängern aufgehoben und zur Pflege mitgenommen. Prof. Dr. Maria-E. Krautwald-Junghanns, Leiterin der Poliklinik für Vögel und Reptilien an der Veterinärmedizinischen Fakultät der Universität Leipzig, warnt dringend davor, die Vögel in bester Absicht einfach mitzunehmen.

Vor dem Mitnehmen beobachten
„Nestlinge“ sind selten Opfer von Unfällen. Manche junge Greifvögel verlassen das Nest, bevor das Großgefieder ausgewachsen ist, d. h. sie sind noch nicht flugfähig (so genannte „Ästlinge“) Auch wenn sie einen recht hilflosen Eindruck machen und eine leichte Beute von Katzen zu sein scheinen, sollte man sie nicht anrühren, denn „Ästlinge werden oft noch mehrere Tage von den Eltern auf dem Boden gefüttert.“, erklärt Prof. Krautwald-Junghanns die Situation. „Es ist wichtig, diese Tiere nicht zu stören, sondern zunächst über einen längeren Zeitraum zu beobachten, ob die Eltern zurückkommen und ob sie in der Umgebung zurechtkommen.“, Wer die kleinen Vögel bereits mitgenommen hat, sollte sie zurückbringen und auf einer erhöhten Stelle in unmittelbarer Nähe des Fundortes aussetzen. Nur wenn die Jungtiere verletzt sind oder sich kalt anfühlen, kann man davon ausgehen, dass das Nest schon längere Zeit verlassen ist.

Ist eine Aufnahme von Nestlingen der einheimischen Singvögel unumgänglich, muss man sich im Klaren darüber sein, dass die Aufzucht viel Arbeit und Sachkenntnis erfordert, und die Gefahr einer Menschenprägung groß ist. Viele Vögel benötigen z. B. spezielles Futter, damit es nicht zu Mangelerscheinungen kommt und müssen auch entsprechend ihrem Lebensraum bei geeigneten Temperaturen und Lichtverhältnissen gehalten werden. Im Zweifelsfalle sollte der Vogel an dafür zuständige Fachleute weitervermittelt werden. Bei Greifvögeln und Eulenjungen ist eine Aufzucht durch Privatpersonen nicht nur verboten, sondern auch unsinnig, da der Laie kaum eine artgerechte Aufzucht mit Vermeidung einer Menschenprägung garantieren kann. Diese Vögel muss man am besten in die richtige Obhut – des zuständigen Försters – geben.
Ansprechpartner für Wildvögel sind prinzipiell: die unteren Naturschutzbehörden, der Deutsche Bund für Vogelschutz und die staatlichen Vogelschutzwarten, bei denen man auch Merkblätter erhält.

Der Tierarzt als richtige Anlaufstelle für Wildvögel
Immer wieder werden wild lebende Vögel gefunden, die aus unterschiedlichsten Gründen nicht flugfähig sind. Fast immer sind die Finder aufmerksam und versuchen, den Tieren zu helfen und sie nicht einfach ihrem Schicksal zu überlassen. Allerdings herrscht über die Bedürfnisse dieser Vögel und die Art, wie man mit ihnen umgehen und sie zum Transport unterbringen sollte, oft Unklarheit. Auch die gesetzlichen Regelungen, die beim Umgang mit Wildvögeln zu beachten sind, sind den meisten Menschen nicht bekannt. Dies kann sich trotz aller Hilfsbereitschaft nicht zuletzt zum Nachteil der Vögel auswirken. Findet man einen hilfsbedürftigen Vogel, ist es sinnvoll, sich an einen Tierarzt oder an spezialisierte Einrichtungen zu wenden, die oftmals auch die Betreuung dieser Wildvögel kostenfrei übernehmen.

Bei Auffinden von verletzten Wildvögeln sollte man in jedem Fall zum Tierarzt gehen. Dieser kann die Tiere auf Verletzungen und den Allgemeinzustand untersuchen und auch eine Prognose für die Flug- und damit Überlebensfähigkeit des Vogels stellen.

Oft ist es nicht einfach, die Tiere einzufangen und zu transportieren. Das Einfangen sollte möglichst stressfrei erfolgen – Wildvögel sind es nicht gewohnt, mit der Hand gegriffen zu werden! Manchmal kann eine Decke oder eine leichte Jacke helfen, die man über den Vogel wirft. Zum Transport ist es am sinnvollsten, die Tiere in einem Pappkarton dunkel unterzubringen, da sie so weniger gestresst werden. Keinesfalls sollte man Wildvögel in handelsübliche Papageienkäfige sperren. Durch Panikreaktionen kann es hier im schlimmsten Fall zu Knochenbrüchen kommen; außerdem werden die Federn an den Stangen oft abgestoßen und abgebrochen, was eine Wiederauswilderung verzögern oder sogar unmöglich machen kann.

Bei offensichtlichen Brüchen und herabhängendem Flügel kann dieser für den Transport zum Tierarzt festgebunden werden, um dem Vogel möglichst wenig Schmerzen zu verursachen. Dafür darf aber nur Kreppband verwendet werden, mit dem der Flügel nicht zu fest am Körper fixiert wird, um die Atmung nicht zu erschweren. Gewebeklebeband verklebt oft so fest mit den Federn, dass es nicht mehr ohne Schaden entfernt werden kann.

Greifvögel gehören in die Hände von Fachleuten
Nach der tierärztlichen Versorgung müssen insbesondere Greifvögel möglichst schnell in die Hände von Fachleuten abgegeben werden. In geeigneten Pflegestationen kann bei diesen Vögeln für eine adäquate Haltung in abgeschirmten Volieren ohne Außeneinsicht, eine adäquate Fütterung und später für fachkundige Auswilderung gesorgt werden. Eine Ausnahme sind akute Unfälle, z. B. wenn ein Vogel gegen ein Fenster geflogen ist und keine schwerwiegenden Verletzungen aufweist. Hier ist es oft nach entsprechender Schockbehandlung bereits am nächsten Tag möglich, den Vogel in der Nähe des Fundortes wieder auszusetzen.

Die Entscheidung, wie man einem verletzten Wildvogel am besten helfen kann, kann aber nur mit der nötigen Sachkenntnis von einem Tierarzt getroffen werden, ebenso die Entscheidung, einen Vogel von seinen Leiden zu erlösen. Dieser schwere Entschluss ist oft nicht leicht einzusehen, insbesondere, wenn der Finder bereit ist, den gefundenen Vogel zu pflegen und unterzubringen. Dennoch ist es gesetzlich eindeutig vorgeschrieben, dass Wildvögel nicht ohne Genehmigung dauerhaft in Privathand gehalten werden dürfen und eingeschläfert werden müssen, wenn ein Weiterleben in der Natur nicht möglich ist. Wer Vögel in der freien Natur beobachtet, dem wird auch schnell einsichtig, dass es keinen Sinn macht, ihnen die Freiheit zu nehmen und sie stattdessen in Käfigen oder Volieren zu halten.

Eindeutige gesetzliche Regelungen
Es gibt eine ganze Reihe von internationalen wie nationalen Gesetzen zum Umgang mit Wildtieren. Der Sinn dieser Regelungen besteht im Schutz wild lebender Tierarten und darin, die Entnahme von Wildtieren aus der freien Natur so weitest möglichst zu verhindern. Die Europäische Union regelt über Richtlinien zur Erhaltung wild lebender europäischer Vogelarten den Schutz der Wildvogelpopulation in Europa. Auf nationaler Ebene legt das Bundesnaturschutzgesetz die Mindestanforderungen für den Schutz der Natur und der Wildtiere fest. Die genauere Regelung wird dann von Verordnungen auf Landesebene vorgenommen. Die Bundesartenschutzverordnung regelt auf nationaler Ebene den Handel und den Besitz geschützter Arten. Zusätzlich spielen das Bundesjagdgesetz und natürlich das Tierschutzgesetz eine Rolle. Häufig nehmen die Finder eines Wildvogels das verletzte Tier in bester Absicht auf und erwägen, es als Heimtier in der Wohnung zu halten (insbesondere dann, wenn die Tiere nicht mehr flugfähig sind). Dies ist vom Gesetzgeber klar verboten. Das Aufnehmen verletzter oder kranker Tiere der geschützten Arten ist nur zu dem Zweck gestattet, diese gesund zu pflegen. Danach müssen die Vögel wieder in Freiheit gesetzt werden.

Die Aufnahme von frei lebenden Vögeln der besonders geschützten Arten ist der Naturschutzbehörde zu melden; auch Tiere, die nicht mehr in die Freiheit entlassen werden können, müssen gemeldet werden. Auf Dauer flug- oder nahrungserwerbsunfähige Vögel oder solche, die stark auf Menschen geprägt sind, können nicht mehr ausgesetzt werden. Hier muss entschieden werden, ob es möglich ist, den Vögeln ein artgerechtes Weiterleben (z. B. in Tierparks) zu ermöglichen. Übrigens fallen auch tote Vögel unter das Bundesnaturschutzgesetz, d. h. wer einen toten Vogel der besonders geschützten Arten ausstopfen lassen will, muss dies der Naturschutzbehörde melden und braucht eine Genehmigung dafür

weitere Informationen:
Prof. Dr. Maria-Elisabeth Krautwald-Junghanns
Telefon: 97 38 400
Fax: 97 38 409
E-Mail:
vogel@vetmed.uni-leipzig.de

Auch die Tierärztekammer Niedersachsen hat sich mit der Thematik befasst. Den daraus entstandenen Flyer erhalten sie hier PDF-Dokument

Eine Liste von allen Auffangstationen in Niedersachsen finden sie hier: Liste

Noch eine sehr gute Homepage Rund um das Thema Wildvögel http://www.wildvogelhilfe.org/

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