Service – Hundesteuer Nienburg
Sie sind „auf den Hund gekommen“? Neben der Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist binnen 14 Tagen die Anmeldung bei ihrer zuständigen Stadtverwaltung/Gemeinde erforderlich. Übrigens, falls Sie mit Ihrem Hund zugezogen sind, dürfen sie nicht vergessen, Ihr Tier am alten Wohnsitz abzumelden.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Hundesteuer sind § 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) und unsere Hundesteuersatzung in den zur Zeit geltenden Fassungen. Steuerschuldner ist der Hundehalter. Die Höhe der Steuersätze sowie weitere Details entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.
Quelle: Stadtverwaltung Nienburg