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ACHTUNG! WICHTIG! Landtag verabschiedet Hundegesetz

Mai 25, 2011 By: Helke Romann Category: Tierschutz Allg.

Für alle Hundehalter: Es hat sich gewaltig was verändert bei uns in Niedersachsen. Den Orginaltext zum Gesetz findet Ihr hier . Das Gesetz tritt ab den 1. Juli 2011 in Kraft, es gibt aber eine zweijährige Übergangsfrist.

Kurzfassung:

  • Ein Sachkundenachweis oder der sogenannte Hundeführerschein ist jetzt Pflicht für JEDEN Hundebesitzer.
  • Jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, muss gechippt werden. Dies ist schon seit Jahren ein Standard bei uns im Tierheim, nicht nur bei den Hunden. Ungechipt verlässt kein Tier das Tierheimgelände!
  • Jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, muss eine Haftpflicht haben.


Was haltet Ihr vom neuen Hundegesetz in Niedersachsen? Haltet Ihr die Regelungen für sinnvoll? Schreibt uns Euren Kommentar!

0 Comments to “ACHTUNG! WICHTIG! Landtag verabschiedet Hundegesetz”


  1. absolut sinnvoll! Die anschaffung eines Hundes sollte gut überlegt sein. Und ich ag mal so…wer Geld für Chippen &Haftpflicht aufbringen kann, wird es auch leichter haben TA Rechnungen bezahlen zu können. Falls jetzt einige denken „ist doch klar das ich Geld für den TA haben muss“ ..nein ist e nicht es kaufen sich noch immer viel zu viele Leute Hunde die kaum Geld und vorallem Zeit haben.
    Grade den „Führerschein“ finde ich sinnvoll..in der Hoffnung das es jetzt weniger geheuchel um „Kampfhunde“ gibt. Und ja ich weiß wovon ich sprech ich habe einen “ jährigen Rotti..und neiner hat noch keine Kinder/Katzen/Hunde/etc… … gefressen.

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  2. Sicherlich ist ein neues bzw. überarbeitetes Hundegesetz gut und gebe in manchen Punkten Daniela recht.

    Aber jetzt kommt das aber. Wie viele Menschen könnten bzw. werden dadurch abgeschreckt und werden sich dadurch in der Zukunft keinen Hund mehr zulegen.

    Die nächste Frage die sich für mich stellt ist, wie viele Hunde werden jetzt vielleicht wieder von Ihren Besitzern abgegeben, weil Sie eben den letzten Euro nicht mehr haben für eine Haftpflicht oder für einen Nachweis das Sie in der Lage sind einen Hund zu halten.

    Es gibt genügend Menschen die sehr wenig haben, aber für Ihren Hund bereit sind das letzte Hemd zu geben. Aber auch das letzte Hemd ist mal verbraucht.

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  3. Das Gesetz macht natürlich nur Sinn, wenn Hundehalter auch wirklich auf „offener Straße“ überprüft werden, denn nach wie vor melden nicht alle Besitzer ihren Hund an – dann wird es schwierig! Die kontrollierenden Personen verursachen wiederum Kosten – wer wird das bezahlen? Ich frage mich auch, ob ich meinen Hund zusätzlich im Zentralregister – gegen Verwaltungsgebühr! – eintragen lassen muss, obwohl er bereits gechipt, bei Tasso registriert und angemeldet ist? Das fände ich Geldschneiderei! Ich bin jedenfalls auf die Umsetzung des Gesetzes gespannt!

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  4. Ich habe meinen Hund seit September 2010. Muss ich jetzt auch so einen Test machen ?

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  5. Ich hab selber keinen Hund, aber zwei Pflegehunde. Darf ich jetzt weiterhin mit denen gehen? Jacko

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  6. Hallo Susanne,

    wer nachweislich innerhalb der letzten 10 Jahre zwei Jahre lang einen Hund gehalten hat, gilt durch die Erfahrung als sachkundig.

    Gruß
    Helke Romann

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  7. Hallo Jacko,

    Ein Hundeführerschein reicht in der Familie. Wer ihn hat, trägt die Verantwortung. Wie es ausserhalb von Familienangehörigen ist, die sich um die Hunde kümmern, weiss ich noch nicht.

    Gruß
    Helke Romann

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  8. @ Thomas
    Sicher mögen Deine Fragen berechtigt sein und gerade im Landkreis auftauchen, aber es seien mir ein paar Gegenfragen erlaubt.
    Was machen eben jene Menschen, wenn sich der Hund doch einmal von der Leine losreißt, vor ein Auto läuft und im besten Fall einen sehr hohen Sachschaden verursacht?
    Muss den dann wieder mal die Allgemeinheit tragen, weil sich dieser Mensch keine Versicherung für ca. 100 € im Jahr leisten kann?
    Was macht eben jener Mensch, wenn der Hund schwer erkrankt und eine kostspielige Behandlung nötig ist?
    Müssen dann die Tierheime wieder mal einspringen und einen kranken alten Hund aufnehmen, der am Supermarkt „gefunden“ wurde?

    Wie steht es mit der Eigenverantwortung der Hundehalter?

    Wer seinen Hund artig steuerlich gemeldet hat, hat ja wegen der Sachkunde keine Probleme, denn ich denke die Hundesteuer wird als „Beweis“ zur Dauer der Hundehaltung herangezogen.

    Jeder der sich das erste Mal einen Hund in die Familie holt wird nun endlich mal etwas genauer darüber nachdenken.

    Und Bedenken, dass die Strassen durch dieses Gesetz hundeleer sein werden, habe ich jetzt so gar nicht und wenn es langfristig etwas weniger werden würden, wäre das doch okay. Das würde gerade in Stadttbereichen, die Hundehaltung wieder etwas entspannter machen.
    Als positiver Nebeneffekt würde die Zucht von Hunden ein ganz klein wenig zurück gehen, etwas was Tierschützer hoffen lässt.

    Alles in Allem finde ich sind wir mit diesem Hundegesetz ziemlich gut bedient, denn es diskriminiert keine Hunde, sondern versucht Probleme im Vorfeld bei ALLEN Hundehaltern zu verhindern.
    Da wurden in Niedersachsen und nur in Niedersachsen, die wissenschaftlichen und sachkundigen Stimmen ernst genommen und ein Gesetz FÜR das verantwortungsvolle Zusammenleben von Menschen und Hunden und nicht GEGEN Hunde erlassen.
    Etwas von dem gerade die Hunde profitieren werden.

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  9. Hallo, das neue Gesetz finde ich teilweise in Ordnung. Ich befürworte DEn Chip und auch den Hundeführerschein, nur mit Der Haftpflicht bin ich nicht einverstanden, ich habe schon immer kleine, liebe Hunde gehabt, die nur an der Leine laufen, warum soll ich eine Hundehaftpflicht haben.
    Was ist mit den Hundehaltern, die alles nicht bezahlen können, werden die Tiere dann wieder ausgesetzt?
    Liebe Grüße
    Ingrid

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  10. Hallo, Frau Müller! Auch kleine liebe Hunde, die „nur“ an der Leine laufen, können aus Versehen mal z. B. einen Radfahrer zu Fall bringen, wobei bestenfalls nur das Fahrrad kaputt ist, was Sie vielleicht 200,-€ kosten wird. Schlimmstenfalls – und realistisch betrachtet – müssten Sie für medizinische Behandlungskosten aufkommen, da wäre eine Haftpflichtversicherung, die im Übrigen gar nicht teuer ist, doch sinnvoller. Das Abschließen der Hundehaftpflicht war mit das erste, was wir erledigt haben, als wir uns für einen Hund entschieden hatten und ich finde, das sollte für alle Halter selbstverständlich sein.

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  11. Hallo, Frau Tanja, Ihre Bedenken sehe ich schon ein, wir haben seit ca. 40 Jahren immer Hunde gehabt, es ist nie etwas passiert, ich achte darauf, daß mein Hund neben mir geht und auf keinen Radweg kommt. Das Geld für die Haftpflicht würde ich armen Tieren spenden, wäre für mich persönlich sinnvoller.
    Liebe Grüße
    Ingrid
    P.S. Mein jetziger Hund sitzt auch gern auf dem Arm, da sie sehr verwöhnt ist.

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  12. Ich befürworte dieses Gesetz auch und hoffe, dass damit auch das „Züchten“
    und dann „Wegwerfen“ vieler nicht gewollter Hundekinder weniger wird oder
    gar ganz aufhört. Die Hundehaftpflicht ist wirklich der geringste Faktor beim
    Halten eines Hundes, und wer sich das nicht leisten kann, kann sich im Falle
    von Krankheit des Tieres sicherlich nicht den Tierarzt leisten. Soviel Verantwortung
    muß doch einfach sein. Wenn ich mir ein Auto anschaffe, muss ich doch auch die
    Haftpflichtversicherung und evtl. Reparaturkosten einkalkulieren. Den Hunden wird
    dieses Gesetz hoffentlich zugute kommen.

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  13. Es geht mir nicht um das Geld für die Haftpflicht, das macht mir nichts aus. Seit ca. 30 Jahren werden meine Hunde bei Herrn Dr. Barkhoff gut versorgt und wir konnten die Rechnungen auch immer bezahlen.
    Liebe Grüße
    Ingrid

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  14. Sonja Bürger says:

    Hallo, also gechippt und haftpflichtversichert sind beide meine Hunde.

    Aber das mit dem Sachkundenachweis verstehe ich nicht ganz. Muss ich vor Beginn des Gesetzes 2 Jahre einen Hund gehabt haben oder bis 2013, wenn man den Nachweis erbringen muss? Ich habe meinen Rüden seit 11/2009 und meine Hündin seit 3/1010.

    Wenn ich so einen Nachweis erbringen soll wird das sehr schwierig werden. Den theoretischen Teil werde ich schaffen, aber meine Hündin hat lange in Polen auf der Straße gelebt, ist teilweise leicht verstört.
    Ich lasse meine Hunde fast ausschließlich an der Leine laufen und beim Hundeführerschein soll man mit seinem unangeleinten Hund an einem anderen unangeleinten Hund vorbei gehen. Ich bin mir 100% sicher, dass ich das mit keinem meiner Hunde kann! Darum leine ich sie ja an…

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  15. 1. Die gesetzlichen Verbesserungen sind sinnvoll und dienen sowohl dem Schutz des Hundes als auch des Eigentümers und der Allgemeinheit.

    2. Es steht doch wohl außer Frage, dass man für seine/n Hund/e eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschließt. Ein ungewollter Rempler oder eine kleine Beißwunde, welche grundsätzlich hochinfektiös ist, können Schäden verursachen, die in die Hundertausende gehen können (Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt, Dienstausfall, Erwerbunfähigkeit, Schadensersatz).
    Hierbei muss nicht mal nur Personen- und Sachschaden gemeint sein, denn beim Spielen mit anderen Hunden kann es auch zu Verletzungen kommen. Ist der verletzte Hund dann auch noch top ausgebildet und fällt seinem Führer nun aus, können da auch beträchtliche Zahlungen auf einen zukommen.
    Genau so sichert man damit Personen ab, die den Hund „babysittermäßig“ beaufsichtigen.

    Für uns ist eine Privathaftpflicht doch etwas Selbstverständliches (sollte es zumindest sein), dann muss das doch auch für den eigenen Hund gelten!

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  16. Hallo Frau Bürger,

    wenn sie in den letzten 10 Jahren nachweislich keine 2 Jahre lang einen Hund hatten und sich pünklich zum 2. Juli einen anschaffen würden, müssten sie einen Sachkundenachweis machen.

    Machen sie sich also keine Sorgen bezüglich des Nachweises. Denn haben sie locker in den nächsten Monaten automatisch in der Tasche 🙂

    Lg
    Helke Romann

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  17. Hallo, wenn ich jetzt einen Welpen (9,5 Wochen) habe und jetzt ihn im Juni anmelde und chippen lasse, und es eine zweijährige Übergangsfrist beim Gesetz gibt, also bis 01.07.2013, dann muß ich trotzdem einen Führerschein machen? oder wie sieht es das Gesetz vor? leider werde ich da nicht so richtig schlau draus. Eine Versicherung besteht.

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  18. Hi,

    wer 2 Jahre lang nachweislich einen Hund gehalten hat, wird dies als Sachkundenachweis anerkannt werden.

    Gruß
    Helke Romann.

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  19. Hallo,
    finde es ja durchaus sinnvoll jedoch ist es schade daß ich den test komplett neu machen muß da meine Haltererlaubnis, die ich 1999 gemacht habe nicht mehr gültig ist… Ich hatte leider keinen Hund auf mich gemeldet sondern auf meinen damaligen Mann. Auch mein jetziger Jacky-Rüde (jetzt 1 Jahr und 4 Monate) war bis November noch auf meinen damaligen Partner gemeldet…
    Nun stehe ich da, muß ne Prüfung neu ablegen und mit dem kleinen fröhlichen Mann zur Hundeschule (er ist sehr stürmisch und springt wenn man ihn anspricht schon mal den jenigen an) alles Kosten, die momentan eigentlich nicht unbedingt im Budget sind… Auch die Auskünfte wo ich das alles machen kann fehlen mir ein wenig… Habt ihr da ne Info bezüglich Kosten und Stellen bei denen ich das machen kann?
    Danke
    LG
    Birgit

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