Tierschutz Nienburg

"Drakenburger Heide" e.V.
Subscribe

Archive for the ‘Tierschutz Allg.’

Katzenseuche im Landkreis Nienburg?

Oktober 09, 2012 By: Leitung Category: Tierschutz Allg.

Es gibt jetzt eindeutige Aussagen von einigen Tierärzten, dass im Südkreis der Pavovirus unterwegs ist.

WER JETZT SEIN TIER NICHT GEIMPFT HAT,

SOLLTE SICH GANZ DRINGEND INFORMIEREN,

WIE SEIN UNGEIMPFTES TIER GESCHÜTZT WERDEN KANN!
(mehr …)

Todesfalle Auto

Mai 22, 2012 By: Helke Romann Category: Tierschutz Allg.

Aus aktuellem Anlass möchte ich gerne nochmals den Hinweis von TASSO in Erinnerung rufen.

Helfen Sie mit Tierleben zu retten!

(mehr …)

TASSO-Newsletter – Städte und Gemeinden müssen für Behandlungskosten eines Fundtieres aufkommen

Mai 20, 2012 By: Helke Romann Category: Tierschutz Allg.

Aus dem aktuellen Newsletter von Tasso:

Da es zwischen Tierärzten und Städten regelmäßig zu Streitigkeiten über die Erstattung der Tierarztkosten für ein Fundtier kommt, ist das aktuelle Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg vom 23.04.2012 (Az. 11 LB 267/11) von Bedeutung. Das OVG hat dem Tierarzt Recht gegeben und die Stadt zur Zahlung seiner Gebühren verurteilt.

Passiert war Folgendes: Am späten Abend des 26.12.2007 wurde ein verletzter Kater von einem Passanten gefunden. Dieser klingelte bei den umliegenden Häusern, konnte den Eigentümer jedoch nicht ausfindig machen. Da beim örtlichen Tierschutzverein am 2. Weihnachtsabend niemand zu erreichen war, wandte er sich an die Polizei. Da die Beamten jedoch zu einem anderen Einsatz unterwegs waren und erst viel später hätten kommen können, brachte der Finder den Kater aufgrund schwerer Verletzungen zum notdiensthabenden Tierarzt. Der Tierarzt nahm eine Notoperation vor und behielt den Kater zur Pflege bis zur Vermittlung nach vier Monaten bei sich.

Der Tierarzt forderte sowohl den örtlichen Tierschutzverein als auch die Stadt mehrfach auf, die Rechnungen zu bezahlen und die Katze abzuholen. Da dies keinen Erfolg hatte, erhob der Tierarzt letztendlich Klage beim Verwaltungsgericht Göttingen und gewann. Damit wollte die Stadt sich nicht zufrieden geben, legte Berufung beim OVG Lüneburg ein und verlor aber auch dort.

Die Stadt versuchte sich mit mehreren Argumenten von der Zahlungsverpflichtung zu befreien. So habe es sich um ein herrenloses Tier gehandelt, sie habe dem Tierarzt schließlich keinen Behandlungsauftrag erteilt, zudem seien die Kosten unverhältnismäßig hoch, so dass der Tierarzt den Kater daher hätte einschläfern müssen. Entscheidend in den Augen der Stadt war aber insbesondere, dass die Stadt seit längerem mit dem örtlichen Tierschutzverein einen Vertrag abgeschlossen habe, durch den der Verein u.a. für die Aufnahme und medizinische Versorgung von Fundtieren zuständig sei. Als Aufwandsentschädigung erhält der Verein einen jährlichen Pauschalbetrag in Höhe von 2.000,- €.

All diese Argumente ließen weder das Verwaltungsgericht Göttingen noch das OVG gelten. Insbesondere der bestehende Vertrag mit dem Tierschutzverein befreie die Stadt nicht von ihrer gesetzlichen Pflicht aus dem Tierschutzgesetz, als zuständige Fundbehörde und damit als Betreuerin des Fundtieres, ein verletztes Fundtier medizinisch behandeln zu lassen.

Da das OVG keine Revision zugelassen hat, ist das Urteil rechtskräftig und wird vielen Tierärzten hilfreich sein, ihre Kosten für die Behandlung von Fundtieren erstattet zu bekommen.

© Copyright TASSO e.V.

Eier von glücklichen Hühnern?

März 27, 2012 By: Leitung Category: Tierschutz Allg.

ostereierDas Osterfest steht kurz bevor und bunte Eier gehören genauso dazu, wie Schokoladenhasen und ein leckerer Hefezopf.
Gerade bei den Eiern gibt es viel zu beachten, besonders im Sinne des Tierschutzes. Immer noch ist die Kennzeichnung für viele Leute verwirrend.

Was bedeutet 0 – DE – 1236789?
Wie ist Freilandhaltung bzw. Bodenhaltung zu verstehen?
Dieser Artikel soll Ihnen etwas helfen, das WirrWarr aus Zahlen und Buchstaben zu verstehen. (mehr …)

Vorsicht Katzenfänger im Landkreis Nienburg ?!

Februar 24, 2012 By: Helke Romann Category: Tierschutz Allg.

Derzeitig verschwinden immer noch sehr viele Katzen im Landkreis Nienburg. Helfen sie uns, diese Sache aufklären zu können, wieso!
Informieren Sie das Tierheim per Telefon, Email oder hier im Kommentarfeld. Informieren sie Ihre Nachbarn, denen eventuell etwas ähnliches passiert ist, oder eventuell noch passieren könnte und bitten Sie sie, Anzeige zu erstatten, sollte ihr Tier ebenfalls zu diesem Zeitpunkt verschwunden sein. Nur wenn alle mitmachen, gibt es eine Chance, diesen Verbrechen entgegenzuwirken. Und ganz wichtig: Halten Sie die Augen auf, bevor etwas passiert! Sprechen Sie Ihnen dubios vorkommende Leute an und fragen Sie, was sie in Ihrer Strasse wollen. Das kann schon gehörig abschrecken.
Gab es in dem Zeitraum, wo viele Katzen verschwunden sind, Altkleidersammlungen in der Region? Oft arbeiten Tierfänger unter dem Mantel von Altkleidersammlungen um den Ort zu erkunden.

Für mehr Informationen klicken sie auf den Link: Achtung_Tierfänger.pdf

Bitte kontaktieren sie IMMER nur für ihren Bereich zuständige Tierheim/Tierschutzverein: Für den Landkreis Nienburg und Samtgemeinde Bruchhausen-Vilsen das Tierheim Drakenburg, Auf der Heide 1, 31623 Drakenburg, Tel. 05024 – 8433 oder per Email an helkeromann@gmx.de.

Denken Sie beim Verlust Ihres Tieres aber bitte nicht nur an die Tierfängerfängermeldungen. Es kann durchaus sein, daß Ihr Tier ganz in Ihrer Nähe, in einem Keller, einer Gartenlaube, einem Dachboden oder sonst wo eingesperrt ist oder gar auf einem Baum sitzt, wo sie sich nicht mehr heruntertraut. Ist Ihr Nachbar vielleicht in Urlaub gefahren?
(mehr …)

Verletztes Tier gefunden: Das sollten Sie beachten

Februar 17, 2012 By: Helke Romann Category: Tierschutz Allg.

Aus dem TASSO Newsletter vom 13.2.2012

Immer wieder kommt es aufgrund verletzter Fundtiere, die nachts von Findern den Tierärzten zur Notfallversorgung gebracht werden, zu Diskussionen um Kosten für die Behandlung. Grundsätzlich sind die Behörden für die Versorgung, Unterbringung und die notwendige tierärztliche Behandlung von Fundtieren zuständig. In der tagtäglichen Praxis für Tierärzte ergibt sich jedoch häufig das Problem, dass die Behörden eine Übernahme ablehnen, wenn nicht vor der medizinischen Versorgung eine Fundmeldung des Finders erfolgte. Tierärzte stehen dann vor der Wahl, den Finder für die Kosten heranzuziehen, der sich bei Auffinden des Halters diese Kosten dann von ihm erstatten lassen müsste, oder die Behandlung letztlich kostenlos vorzunehmen. Beides ist im Ergebnis keine gerechte Lösung.

Das Gesetz sieht vor, vor dem Gang zum Tierarzt die zuständige Behörde, also Ordnungsamt – oder nachts die Polizei – über den Fund zu informieren. Da man aber nie abschätzen kann, wie stark das Tier verletzt ist, empfiehlt es sich, unverzüglich den Tierarzt aufsuchen und eine andere Person zu bitten, gleichzeitig die notwendige Fundanzeige aufzugeben. Damit hat man die Brücke zwischen gesetzlicher Notwendigkeit und Hilfsmaßnahmen für das Tier geschlagen.